Transportunternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, müssen unter bestimmten Bedingungen einen Verkehrsleiter benennen. Diese Pflicht betrifft insbesondere Unternehmen, die eine EU-Lizenz für den Güterkraftverkehr benötigen. Doch wann genau greift diese Regelung?
Verkehrsleiterpflicht für Transportunternehmen
In Deutschland muss ein Transportunternehmen einen Verkehrsleiter benennen, wenn es grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht betreibt. Ab diesem Gewicht ist für den nationalen und internationalen Transport eine Güterkraftverkehrserlaubnis erforderlich – und damit die Bestellung eines Verkehrsleiters.
Seit dem 21. Mai 2022 gilt zudem: Auch Unternehmen, die grenzüberschreitende Transporte mit Fahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen durchführen, müssen einen Verkehrsleiter einsetzen.
Wann ist kein Verkehrsleiter nötig?
Ausnahmen von der Verkehrsleiterpflicht:
Werkverkehr: Transporte eigener Waren für den Eigenbedarf, ohne gewerblichen Transport für Dritte.
Fahrzeuge unter 2,5 t: Nur Fahrzeuge unter 2,5 t Gesamtgewicht ohne grenzüberschreitenden Verkehr.