Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen unter bestimmten Bedingungen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Diese Pflicht betrifft insbesondere Unternehmen, die regelmäßig sensible Daten oder umfangreiche Kundendaten verarbeiten. Doch wann genau greift diese Regelung?
Datenschutzbeauftragtenpflicht für Unternehmen
In Deutschland muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn es regelmäßig mindestens 20 Personen beschäftigt, die personenbezogene Daten verarbeiten, oder wenn besondere Datenkategorien (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden. Ab diesem Punkt ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.
Wann ist kein Datenschutzbeauftragter nötig?
Ausnahmen von der Pflicht:
Sehr kleine Unternehmen: Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern, die keine besonderen Datenkategorien verarbeiten.
Daten mit geringer Sensibilität: Wenn ausschließlich allgemein zugängliche Daten verarbeitet werden, die keine Risiken für Betroffene bergen.